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Hintergrund
zur Viergliederung der Demokratie
Der Gedanke
der Viergliederung des sozialen Systems wird von Johannes Heinrichs
der Sache nach seit seinen ersten Vorlesungen «Sozialphilosophie»
1975 an der Jesuitenhochschule St. Georgen in Frankfurt am Main vertreten
und - nach einer Periode des Reifens und Abwartens - besonders in seiner
Zeit als Professor für Sozialökologie an der Humboldt-Universität
(Nachfolge Rudolf Bahro) in vielen Aspekten weiter erprobt. Auch wenn
die theoretische Arbeit weitergeht, scheint nun die Zeit für praktisch-politische
Umsetzung allmählich heranzureifen.
Zugrunde liegt die von Johannes Heinrichs entwickelte Reflexions-Systemtheorie
des Sozialen: eine Verbindung von Handlungs- und Systemtheorie durch das
Prinzip der wechselseitigen Reflexion der sozial Handelnden. Nach diesem
Übergang von Handeln zum System wurde in der Kontroverse zwischen
Jürgen Habermas und Niklas Luhmann (um 1970) vergeblich gesucht.
Wichtig war ferner die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit der
Handlungs-Systemtheorie des großen amerikanischen Soziologen Talcott
Parsons. Außer in einem unpublizierten «Leitfaden» zur
Vorlesung Sozialphilosophie wurde der Grundansatz 1976 in dem Buch «Reflexion
als soziales System. Zu einer Reflexions-Systemtheorie des Sozialen»
(Bouvier-Verlag Bonn) einschließlich der Parsons-Kritik zuerst dargelegt,
in Kurzform in dem fachlichen Aufsatz «Reflexion und soziales System»
(1976).
Die Bezeichnung «Vierfachheit» und «Viergliederung des
Sozialen» gebraucht J. Heinrichs als feststehendes «Etikett»
erst seit Mitte der achtziger Jahre, und zwar als eine gewisse nachträgliche
Verbeugung vor Rudolf Steiners weitgehend intuitiver Sicht und Rede von
der «Dreigliederung des sozialen Organismus» (seit 1916). Die
handlungs- und reflexionstheoretischen Grundlagen fehlen jedoch bei Steiner
– ebenso wie die konkreten, institutionellen Folgerungen, die dementsprechend
mit der Viergliederungs-Sicht verbunden sind. Es handelt sich also nicht
nur um den Unterschied von 3 und 4, das heißt um die Notwendigkeit,
beim sogenannten «Geistesleben» Grundwerte (unbedingte religiös-weltanschauliche
Letztwerte) von kulturell bedingten Werten zu unterscheiden.
Die konkreten Folgerungen konzentrieren sich (besonders in Veröffentlichungen
seit 1994) auf die Forderung nach einem viergliederten Parlament
für das «soziale Haus (Oikos)». Die beiden folgenden Grafiken
fassen in Kurzform zusammen, worum es geht.
Erstens, dass die latent immer vorhandenen, scheinbar allbekannten Subsysteme
des Sozialen effektiv institutionell unterschieden werden. Dies bedeutet,
dass des Grundproblem unserer Gesellschaften, die Dominanz der Wirtschaft,
gelöst wird durch ein umgekehrtes Kompetenzensystem von Oben nach
Unten, von den Grundwerten (Ebene 4) bis hinein in die Wirtschaft (Ebene
1) Abbildung 1
Zweitens,
der springende Punkt für diese entscheidende Weiterentwicklung des
sozialen Systems liegt bei der Legislative: Wir brauchen vier unterschiedene,
eigens gewählte und eigens verantwortliche Parlamente, die zwar in
einem hierarchischen, aber zugleich in einem kreislaufartig rückgekoppelten
Verhältnis zueinander stehen. Abbildung 2
Es besteht
der praktisch-politische Anspruch, dass hier eine notwendige neue Stufe
von Demokratie, eine neue evolutionäre Synthese vorformuliert
wird. Der Stagnations-Charakter unseres halbdemokratischen Systems liegt
offen zutage. Nur die profitierende «politische Klasse» sowie
die wirtschaftlichen Gewinner der Situation wollen noch nicht zugeben,
dass es sich bestenfalls um eine Halbdemokratie (genauer: Viertelsdemokratie)
oder um eine erste Vorform wirklicher Demokratie handelt. Diese ist seit
der Französischen Revolution und der ersten Gewaltenteilungslehre
nicht grundsätzlich weitergedacht und weiterentwickelt worden. Ihre
theoriegeleitete praktische Erneuerung steht notwendig an – zugleich
mit der Überwindung des Zinseszins- oder Rendite-Kapitalismus (zu
unterscheiden von "freier" Marktwirtschaft. Ohne diese Fundamental-Reformen
schlittern wir national wie global in tägliche größere
soziale Krisen und gewaltsame Auseinandersetzungen hinein, die nur durch
autoritärer werdende Staatsgewalt niedergehalten werden könnten!
Der Charakter der politischen Parteien, die heute wesentlicher Teil des
Problems darstellen, würde sich nach Einführung des viergegliederten
Parlamentes schlagartig verändern, und zwar vom ersten Wahlkampf
an: Sie würden von derzeitigen Parteien struktureller Unsachlichkeit
zu neuartigen Sachparteien werden, zwischen denen die echten Sachfragen
bereichsspezifisch ausgetragen werden.
Das ganze Modell der Viergliederung versteht sich nicht sosehr als fixes
und fertiges Gesellschaftsmodell denn vielmehr allererst als eine verfahrensmäßige,
strukturelle Ermöglichung transparenter gesellschaftlicher
Wertentscheidungen. Entgegen der herrschenden (!), schlecht-utopischen
Auffassung von Demokratie als «herrschaftsfreiem Diskurs» besteht
der öffentliche Meinungs- und Willensbildungsprozess nämlich
– auf allen genannten Ebenen – nicht primär aus argumentativem
Diskurs, sondern aus Kommunikation über Werte bzw. aus machtmäßigen
Wertenscheidungen. Diese Wertentscheidungen müssen transparent gemacht
und außerparlamentarisch wie parlamentarisch zum Austrag kommen.
Webseite von Johannes Heinrichs
mit weiteren Texten: www.johannesheinrichs.de
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Abbildung 1
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